Besucher

021686

Reziprozität

Als Goldene Regel bezeichnet man einen verbreiteten Grundsatz der praktischen Ethik, der auf der Reziprozität menschlichen Handelns beruht, in konventioneller Formulierung: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“ 

Christentum: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die anderen tun, das sollt auch ihr ihnen tun.“ (Mat. 7:12)
Buddhismus:„Verletze niemanden mit dem, was dir Schmerz bereitet.“ (Udanavarga 5.18)

Hinduismus: „Tue nichts dem anderen an, was dir Schmerz bereiten würde, wenn es dir angetan würde.“ (Mahabharata 5.1517)

Islam: „Keiner von euch ist ein Gläubiger, bis sein Wunsch der seines Bruders ist.“ (Sunnab)

Judentum: „Was für dich grässlich ist, tue nicht deinem Nächsten an. Das ist das Gesetz; der Rest sind Kommentare.“ (Talmud, Shabbat 3 I a)

Konfuzianismus: „Erlege niemals anderen das auf, was du nicht für dich selbst wählen würdest.“ (Analects XV.24)

Taoismus: „Betrachte den Gewinn deines Nachbarn als deinen Gewinn; betrachte den Verlust deines Nachbarn als deinen Verlust.“ (Tai Shang Kann Ying P’ien)

Reziprozität

Reziprozität bedeutet Gegenseitigkeit oder Wechselbezüglichkeit und stellt ein Grundprinzip menschlichen Handelns dar (auch Prinzip der Gegenseitigkeit).

Reziprozität im Wirtschaftsleben – Prof. Clemens Fues IFO Institut)
70 Jahre Soziale Marktwirtschaft. Welche Zukunft hat unsere Wirtschaftsordnung?

  • „Zur Sozialen Marktwirtschaft gehören
  • ein hohes und wachsendes Wohlstandsniveau,
  • Wettbewerb im Interesse der Konsumenten,
  • eine breite Beteiligung am Erwirtschafteten,
  • der Schutz der Umwelt einschließlich des Klimas sowie
  • die Vertretung der Interessen Deutschlands in der Welt, insbesondere
  • der Schutz des freien Welthandels.“
    aus: sd-2019-11-2019-06-13_9.pdf

„Ziel europäischer Politik sollte nicht die Abschottung der europäischen Märkte gegenüber … internationaler Konkurrenz sein, sondern die Öffnung der ausländischen Märkte.

Hier ist Reziprozität eine wichtige Leitlinie.

Der Zugang ausländischer Investoren und Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt sollte sich an den Regelungen orientieren, die für europäische Unternehmen in diesem Land gelten. Investitionen in Infrastruktur beispielsweise sollten nur dann gestattet werden, wenn auch europäischen Investoren ein derartiges Engagement in diesem Land offensteht.

Die Größe des europäischen Binnenmarktes verleiht Europa die notwendige Verhandlungsmacht, um diese Reziprozität sicherzustellen. Diese Verhandlungsmacht wird Europa allerdings nur einbringen können, wenn die Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen und darauf verzichten, europäisches Handeln durch nationale Sonderabkommen mit einzelnen Ländern zu untergraben.“

aus: sd-2019-08-2019-04-25.pdf

Weckruf für die Wirtschaftspolitik – Mehr Mut zum Markt  KK_64_Weckruf_2017.pdf

Henryk Cichowski