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Nicht der einfache Zugang zu Leistungen macht den Sozialstaat gerechter, sondern die Reduktion von Hilfsbedürftigkeit

Abstract

Eine Verwaltungsreform ist noch keine Sozialstaatsreform. Die Vorschläge der Reformkommission vom 27. Januar 2026 zur Vereinfachung des Zugangs zu Sozialleistungen sind ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Verwaltung. Sie sind jedoch keine Reform des Sozialstaates im eigentlichen Sinn. Die zentralen Problem werden nicht gelöst. Denn ein erleichterter Zugang zu Leistungen verändert Verfahren – nicht die Ursachen von Hilfsbedürftigkeit. Die Belastung der Solidargemeinschaft bleibt hoch, die Wirksamkeit professioneller Sozialhilfe wird nicht systematisch überprüft, und die Zahl der dauerhaft Hilfsbedürftigen wird nicht nachhaltig reduziert.

Zugespitzt gesagt: Der Zugang zur Hilfe wird erleichtert – der Ausstieg aus ihr aber nicht. Ein gerechter Sozialstaat misst sich nicht daran, wie attraktiv oder bequem Leistungen erreichbar sind, sondern daran, ob er Menschen befähigt, wieder unabhängig zu werden. Hilfe darf kein Dauerzustand sein, sondern muss als Übergang organisiert werden.

Die Kommissionsvorschläge setzen stark auf Digitalisierung, Bündelung von Leistungen und Rechtsvereinfachung. Das ist sinnvoll – greift aber zu kurz, solange der Sozialstaat primär verwaltet statt befähigt. Ohne klare Wirkungsorientierung drohen neue Fehlanreize und die Stabilisierung von Abhängigkeiten. Was fehlt, ist ein Perspektivwechsel: weg vom Versorgungsstaat, hin zu einem Ermöglichungsstaat, der auf Kompetenzen, Selbstwirksamkeit und Anschluss in der Arbeitswelt setzt.

Eine echte Sozialstaatsreform muss sich daran messen lassen, ob Hilfsbedürftigkeit dauerhaft sinkt, ob Menschen Handlungsmacht zurückgewinnen, und ob staatliche Hilfe sich im Erfolg selbst überflüssig macht. Ein Sozialstaat wird nicht gerechter, indem er größer oder attraktiver wird. Er wird gerechter, wenn er Menschen befähigt, ihn nicht mehr zu brauchen.

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Ein vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen allein ist noch keine Sozialstaatsreform

Auch wenn die Kommission Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung vorlegt, ist ein erleichterter Zugang zu Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag noch keine systemische Reform des Sozialstaats. Die 26 Empfehlungen der Kommission zielen zwar auf weniger Bürokratie und bessere Zugänglichkeit ab, doch sie verändern nicht die strukturellen Wirkungslogiken des Systems. Diese Vorschläge sind verwaltungs- und verfahrenstechnisch sinnvoll – sie senken Aufwand und Barrieren.

Doch sie adressieren nicht nachhaltig die Ursachen von Hilfsbedürftigkeit und geringer Arbeitsmarktintegration:

  • Ein vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen ist Verwaltungspolitik – keine Sozialstaatsreform.
    Er verändert Verfahren, nicht Wirkungen.
  • Ein gerechter Sozialstaat misst sich nicht an Attraktivität, sondern an der Reduktion von Hilfsbedürftigkeit.
    Wer Hilfe dauerhaft stabilisiert, verfehlt sein Ziel.

  • Der moderne Sozialstaat produziert strukturell Abhängigkeit, weil er Mängel verwaltet statt Fähigkeiten aufzubauen, Stärken zu nutzen und Anschluss zu unterstützen.

  • Organisationen der Sozialhilfe folgen Selbsterhaltungslogiken – ohne klare Wirkungsorientierung reproduzieren sie Bedarf.

  • Ein zeitgemäßer Sozialstaat ist kein Versorgungsstaat, sondern ein Ermöglichungsstaat:
    Hilfe ist temporär, befähigend und anschlussorientiert.

  • Empowerment ist keine Pädagogik, sondern eine institutionelle Reformlogik:
    weniger Kontrolle, mehr Verantwortung, klare Übergänge.

  • Sozialstaatliche Gerechtigkeit entsteht nicht durch Ausweitung von Leistungen, sondern durch Stärkung von Autonomie, Kompetenz sowie Anschluss und Teilhabe.

Ein vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen – wie ihn die Kommission mit 26 Vorschlägen anstrebt – stellt keine Reform des Sozialstaates dar. Er modernisiert Verfahren, nicht Strukturen.

Die zentralen Probleme bleiben unberührt:

  • Die Belastung der Solidargemeinschaft bleibt hoch.
  • Die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit professioneller Sozialhilfe werden nicht systematisch überprüft.
  • Die Zahl der dauerhaft Hilfsbedürftigen wird nicht reduziert.

Der Zugang zur Hilfe wird erleichtert, nicht aber der Ausstieg aus ihr. Das strukturelle Paradox des Sozialstaats bleibt bestehen.

Der Sozialstaat steht vor einem doppelten Paradox: Er soll schützen und befähigen, erzeugt aber strukturell Abhängigkeiten. Hilfe, die Freiheit ermöglichen soll, wird zur dauerhaften Rolle.

Dieses Paradox ist kein individuelles Versagen, sondern systemisch erklärbar:

  • Menschen neigen zur Bequemlichkeit, wenn Verantwortung abgenommen wird. (Kant)
  • Soziale Systeme sichern ihre eigene Fortsetzung, nicht ihre Überflüssigkeit. (Luhmann)

Ein Sozialstaat, der sich primär über Verwaltung, Kontrolle und Fallbearbeitung organisiert, reproduziert Hilfsbedürftigkeit, statt sie zu überwinden.

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Verwaltung statt Befähigung

Der heutige Sozialstaat ist hochgradig administrativ:
Er prüft, kategorisiert, kontrolliert und sanktioniert. Die Folgen sind bekannt:

  • Passivierung von Leistungsbeziehenden, (Herriger)
  • institutionelle Selbsterhaltungslogiken, (Baecker)
  • Misstrauenskulturen statt Ermöglichungsräume (Thompson, Derek). 

Hilfe wird nicht als Übergang organisiert, sondern als Zustand stabilisiert.

Ein neues Leitbild wird nötig:  „Vom Versorgungs- zum Ermöglichungsstaat“

Ein moderner und gerechter Sozialstaat muss seine Logik verschieben:

  • von Defiziten zu Potenzialen und Stärken,
  • von Kontrolle zu Verantwortung,
  • von Vermittlung zu tatsächlichem Anschluss,
  • von Verwaltung zu Wirkung,
  • von Abhängigkeit zum souveränen Leben.

Übertragen auf den Sozialstaat bedeutet dies:
Soziale Hilfe schafft Anschluss / Unabhängigkeit und nicht dauerhafte Kompensation.

Erfolgreiche Hilfe schafft Anschlussmöglichkeiten und macht sich perspektivisch überflüssig. Dieses Leitbild ist anschlussfähig an:

  • moderne staatliche Kapazitätsdebatten,
  • Empowerment-Forschung,
  • sozialethische Prinzipien wie Subsidiarität und personale Würde.

Kernelemente eines aktivierenden Sozialstaats

  • Empowerment statt Defizitlogik
    Menschen werden als handlungsfähige Subjekte adressiert, nicht als verwaltete Fälle.
  • Vertrauen als institutionelle Ressource
    Weniger Kontrolle, mehr Verantwortung und Kooperationslogik.
  • Institutionen als Ermöglichungsarchitekturen
    Fokus auf Übergänge, Kompetenzerweiterung und nachhaltige Teilhabe.
  • Geteilte Verantwortung
    Der Staat handelt mit den Menschen, nicht stellvertretend für sie.
  • Wirkungsorientierung statt Bürokratieorientierung
    Erfolg misst sich an Autonomiegewinnen, nicht an Prozesskonformität.

Schlussfolgerungen

Ein gerechter Sozialstaat:

  • versteht Hilfe als temporäre Befähigung,
  • reduziert strukturelle Abhängigkeit,
  • stärkt Selbstwirksamkeit, Verantwortung und Teilhabe.

So entsteht ein lernender, zukunftsfähiger Sozialstaat,
der sowohl institutionell leistungsfähiger als auch menschenwürdiger ist.

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FAQ

Ist diese Position unsozial oder neoliberal?

Nein. Sie richtet sich nicht gegen Hilfe, sondern gegen dauerhafte Abhängigkeit. Ein solidarischer Sozialstaat schützt – aber er darf Menschen nicht in Hilferollen festhalten. Selbstwirksamkeit, Entfaltung , Menschenstärken, Sinnhaftigkeit, Unabhängigkeit und Souveränität sind humanistische Ziele, denn jeder Mensch kann etwas, wird gebraucht und ist wichtig für die Gesellschaft.

Heißt das Kürzungen oder Leistungssenkungen?

Nein. Es geht nicht um weniger Hilfe, sondern um wirksamere Hilfe.
Der Maßstab ist nicht Sparen, sondern Anschluss und ein selbstbestimmtes und selbstwirksames Leben ohne staatliche Alimentation.

Warum reicht Verwaltungsvereinfachung nicht aus?

Weil sie nur Prozesse verbessert, nicht Ergebnisse.
Ein schneller Antrag ersetzt keine Strategie zur Reduktion von Hilfsbedürftigkeit.

Was wäre stattdessen der richtige Reformansatz?

Hilfe als Übergang, nicht als Dauerlösung
Stärkung von Kompetenzen, Selbstwirksamkeit und Anschlussfähigkeit
Wirkungsorientierung: Erfolg misst sich am Ausstieg aus Abhängigkeit

Was ist das Leitbild?

Ein Ermöglichungsstaat, der Menschen unterstützt, das eigene Leben wieder selbst zu tragen – und dessen Erfolg darin besteht, dass staatliche Hilfe weniger gebraucht wird bzw. diese stets bestrebt ist, sich bei Erfolg überflüssig zu machen.

Wissenschaft?

Wissenschaft muss durch offenes Denken Probleme analysieren und sollte möglichst auch Lösungsansätze vorschlagen. Das ist ihr Job nach dem Grundgesetz. Nach Artikel 5 GG (3) sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Deswegen darf sie niemals Teil einer Behörde sein (hier BA).

Was heißt „sozial“?

„Sozial“ ist ein schönes, aber schillerndes Wort. Im moralischen Sinn bedeutet es Mitgefühl und Fürsorge. Im soziologischen Sinn meint es das Geflecht von Beziehungen, Institutionen und Regeln, das Gesellschaft zusammenhält. Der Sozialstaat lebt zwischen diesen beiden Bedeutungen. Er ist moralisch legitimiert, aber systemisch begrenzt. Er soll helfen, aber auch effizient bleiben; er soll schützen, aber nicht lähmen.


Schlussworte

„Ein Sozialstaat ist dann stark, wenn er Menschen stark macht – nicht, wenn er sie dauerhaft verwaltet.“

Empowerment wird so zur Praxisform des aktivierenden Sozialstaats:

  • Motivverdacht: Hilfe endet, wenn sie nicht mehr gebraucht wird.
  • Effizienzverdacht: Verantwortung wird geteilt, nicht abgenommen.
  • Stigmatisierungsverdacht: Hilfe stärkt Identität statt Etiketten.

Empowerment macht Hilfe reflexiv: Sie lernt, sich selbst in Frage zu stellen. Ein lernender und aktivierender Sozialstaat, der Menschen stark macht, ist kein sozial kalter Staat – sondern ein solidarischer Staat mit Zukunft.

Ich hoffe sehr, dass die Ergebnisse der Reformkommission nicht als Endpunkt, sondern als Auftakt für eine echte strukturelle Sozialstaatsreform verstanden werden.

Verwendete Literatur

Empfehlungen_Sozialstaatskommission.pdf

Philosophie & Anthropologie

  • Kant, Immanuel (1784): Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht.
  • Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten.

Systemtheorie & Soziologie sozialer Hilfe

  • Luhmann, Niklas (1984): Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
  • Baecker, Dirk (1994): Postheroisches Management. Berlin: Merve. (1994) Soziale Hilfe als Funktionssystem der Gesellschaft. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
  • Herriger, Norbert (2006): Empowerment in der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag.

Sozialethik

  • Höffner, Joseph (1976): Christliche Gesellschaftslehre. Freiburg: Herder.
  • Korinther 12 –  Individuelle Gaben und Gesellschaft: Bibel

Neue politische Ökonomie & Staatlichkeit

  • Klein, Ezra / Thompson, Derek (2024): Abundance. The New Politics of American Prosperity. (dt. Der Neue Wohlstand).
  • Thompson, Derek (2022): „The Abundance Agenda“, The Atlantic.