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Zum ewigen Frieden (Kant)

Zum ewigen Frieden (Kant)

Für den Philosophen Immanuel Kant ist Frieden kein natürlicher Zustand zwischen den Menschen und auch nicht zwischen den Staaten (Hang des Menschen zum Bösen), er muss deshalb gestiftet und abgesichert werden. Damit Menschen sich „untereinander vertragen, bedarf es aus seiner Sicht einer gemeinsamen Friedensordnung (Ordnungsrahmen), in Form eines Friedensvertrages. Dieser ist grundsätzlich etwas, was Ordnung und somit klare Rechtsverhältnisse zwischen den Menschen untereinander und den Menschen und ihrem Staat bzw. zwischen verschiedenen Staaten herstellen muss. Kant unterscheidet drei Rechtssysteme:

1. Das Staatsbürgerrecht im Rahmen einer liberal-demokratischen Verfassung basiert nach Kant auf den Prinzipien der Freiheit aller Menschen der Gesellschaft, der Unterordnung aller unter die gemeinsamen Gesetze sowie der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Es erfolgt eine Kontrolle der Macht durch Trennung von Exekutive und Legislative. In der Despotie sind Gesetzgebung und Regierung in einer Hand, so dass Missbrauch von Macht nicht verhindert wird, die Regierung folgt dem Interesse der Herrschenden.

2, Das Völkerrecht. Frieden unter Staaten kann nach Kant nur dann bestehen, wenn ein Staatenbund als Friedensbund entfaltet wird, in dem sich die verbündenden Staaten in einem gemeinsamen Friedensvertrag wechselseitig zu „Erhalt und Sicherung ihrer jeweiligen Freiheit zusammentun. In einem Staatenbund / Völkerbund bleiben die Einzelstaaten bestehen, und ihre Souveränität im Inneren wird nicht und im Äußeren kaum eingeschränkt. Der Friedensbund verbindet Staaten mit demokratisch–republikanischer Ordnung, die sich in einer freien Föderation zusammenfinden und ein Weltbürgerrecht anerkennen.

3. Das Weltbürgerrecht ist angelehnt an den Kosmopolitismus (Weltbürgertum). Der ist eine philosophisch-politische Weltanschauung, die den ganzen Erdkreis als Heimat betrachtet. Das Konzept geht auf die Antike zurück. Es steht im Gegensatz zum Nationalismus und Provinzialismus. Das Weltbürgerrecht besagt, dass sich jeder Mensch auf den internationalen Menschenrechtsschutz berufen kann und jeder Mensch überall Besuchsrecht für ein anderes Land besitzt, d. h. er kann überall einreisen, ohne dass seiner Freiheit zusätzliche Beschränkungen unterliegen. Das Weltbürgerrecht bezieht sich auch auf die wechselseitige Öffnung der Staaten, die freien Handel untereinander betreiben. Das Recht des Fremden (Mensch / Staat) ist auch eingeschränkt: ebenso wie er unversehrt das Recht „auf Ankunft und zur Aufnahme von Beziehungen erhalten soll, muss dieser das Eigentum und die Kontrolle der Gastgeber über ihren Ort anerkennen.

Die Gesetze werden nicht in erster Linie dazu erlassen, Wohlstand oder Glückseligkeit zu schaffen, sondern um das Recht auf Frieden untereinander sowie Freiheit und Gleichheit eines jeden zu wahren. Die Gewährung des Friedens ist in erster Linie Sache der Politik. Aber souveräne Menschen (Weltbürger) mischen sich dennoch in souveränen Gemeinschaften und Gesellschaften ein, erklären ihre individuelle Haltung und Anschauung und beeinflussen durch das, was sie aussagen und / oder tun, autoritätsvoll die herrschende Politik.

In diesem Sinne sollten sich mutige Weltbürger in einer Welt voller Zwietracht und Krieg um eine Friedensordnung bzw. ein Friedensrecht bemühen, das ein souveränes Leben aller, in souveränen Staaten und in einem souveränen Staatenbund (Weltgesellschaft) wechselseitig garantiert und sicherstellt.

Menschen haben einen Hang zum Bösen, sie sollten sich VERTRAGen.