„Gegenseitige Sicherheit“ – ein soziologisch-philosophischer Blick auf die Suche nach einem Ende des Ukrainekrieges
„Gegenseitige Sicherheit“
Souveränität ist der Weg. Frieden ist das Ziel.
Ein soziologisch-philosophischer Blick auf die Suche nach einem Ende des Ukrainekrieges
Henryk Cichowski August 2026
„Meine Sicherheit darf nicht deine Unfreiheit verlangen.“
Zusammenfassung für Schnelleser/innen
Die Debatte über den Ukrainekrieg wird häufig auf die Alternative „Aufgeben oder Weiterkämpfen?“ reduziert. Die einen fordern einen sofortigen Waffenstillstand, weil jeden Tag Menschen sterben und eine weitere Eskalation bis hin zur direkten Konfrontation zwischen Russland und der NATO verhindert werden müsse. Die anderen warnen davor, dass ein Frieden durch territoriale und politische Unterwerfung kein wirklicher Frieden wäre und einen Aggressor geradezu ermutigen könnte.
Beide Seiten sehen etwas Richtiges.
- Die eine verteidigt vor allem das Leben.
- Die andere verteidigt vor allem die Freiheit.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wer von beiden recht hat, sondern: Wie kann eine Ordnung entstehen, in der Menschen nicht mehr kämpfen müssen und sich zugleich nicht unterwerfen müssen?
Der Schlüsselbegriff dafür ist „gegenseitige Sicherheit“.
Nicht nur die Ukraine besitzt ein legitimes Sicherheitsinteresse. Auch Russland und alle anderen europäischen Staaten besitzen eines. Doch Sicherheitsinteressen haben eine Grenze: Sie dürfen nicht die Unfreiheit des anderen verlangen.
Genau hier wird Souveränität zum Korrektiv jeder imperialen Sicherheitslogik.
Die besondere Schwierigkeit besteht darin, dass wir die langfristigen Absichten Russlands nicht kennen. Eine tragfähige Friedensordnung darf deshalb weder darauf bauen, Russland einfach zu vertrauen, noch darauf, dass Russland zwangsläufig immer weiter expandieren werde. Sie muss unter beiden Annahmen funktionieren.
Daraus ergeben sich vier praktische Fragen: Wie lässt sich Russland an den Verhandlungstisch bringen? Welche territorialen Kompromisse könnten notwendig werden? Wie kann die politische Souveränität der Ukraine erhalten bleiben? Und wie entsteht anschließend ein glaubwürdiges „Bis hierhin und nicht weiter“?
Damit führt die politische Analyse zurück zu einer sozialphilosophischen Lesart der Bergpredigt. Frieden entsteht weder aus Ohnmacht noch aus grenzenloser Macht. Er braucht Stärke und Selbstbegrenzung, die eigene Souveränität und die Anerkennung der Souveränität des anderen.
- Gegenseitige Sicherheit ist die Bedingung.
- Souveränität ist der Weg.
- Frieden ist das Ziel.

1. Die falsche Alternative
Die Diskussion über ein Ende des Ukrainekrieges wird zunehmend von einer scheinbar einfachen Alternative beherrscht: Aufgeben oder weiterkämpfen?
Auf der einen Seite stehen Stimmen wie die des ehemaligen NATO-Generals Harald Kujat. Sie warnen vor der Fortsetzung eines möglicherweise militärisch nicht entscheidbaren Krieges. Jeder weitere Kriegstag koste Menschenleben, zerstöre die Ukraine weiter und erhöhe das Risiko einer direkten Konfrontation zwischen Russland und der NATO. Deshalb müsse es möglichst schnell zu Waffenstillstand und Verhandlungen kommen.
Auf der anderen Seite steht die Befürchtung, ein solcher Frieden könne Russland für seinen Angriff belohnen, die Ukraine ihrer Souveränität berauben und gerade jene größere europäische Sicherheitskrise vorbereiten, die verhindert werden soll.
Beide Positionen besitzen starke Argumente. Und beide besitzen eine Dystopie. Die eine fürchtet den großen Krieg, weil wir nicht rechtzeitig aufhören zu kämpfen. Die andere fürchtet den großen Krieg, weil wir einem Aggressor nicht rechtzeitig Grenzen setzen.
Vielleicht ist deshalb bereits die Ausgangsfrage falsch.
Aufgeben und Weiterkämpfen sind keine politischen Ziele. Sie sind Mittel.
Die entscheidende Frage lautet: Wie entsteht gegenseitige Sicherheit?
2. Das Ende des Schießens ist noch kein Frieden
Jeder Tag, an dem nicht geschossen wird, rettet Menschenleben.
Menschen sterben nicht mehr an der Front. Städte werden nicht weiter zerstört. Familien verlieren keine Angehörigen. Kinder müssen nicht unter Luftalarm leben.
Deshalb besitzt die Forderung nach einem schnellen Waffenstillstand zunächst eine hohe moralische Plausibilität. Aber das Ende des Schießens allein ist noch kein Frieden.
Auch unter einer Besatzungsmacht können die Waffen schweigen. Auch eine Diktatur kann stabil sein. Auch Fremdherrschaft kann Ordnung herstellen.
Ein Waffenstillstand beendet zunächst unmittelbare Gewalt.
Frieden verlangt mehr. Er verlangt eine Ordnung, in der Menschen und Gesellschaften ihre Zukunft grundsätzlich selbst bestimmen können.
Damit kommt ein zweiter Begriff ins Spiel: Souveränität.
Ein Frieden, der die Souveränität eines Volkes beseitigt, kann äußerlich ruhig sein und dennoch die Voraussetzungen des nächsten Konflikts bereits in sich tragen.
3. Aber auch Weiterkämpfen ist kein Ziel
Dass die Ukraine das Recht besitzt, sich gegen einen Angriff zu verteidigen, steht außer Frage. Aber aus einem Recht auf Selbstverteidigung folgt nicht automatisch eine Pflicht zum unbegrenzten Weiterkämpfen.
Krieg bleibt ein Mittel.
Deshalb muss auch militärischer Widerstand danach beurteilt werden, welches politische Ziel mit ihm erreicht werden kann und welchen Preis Menschen dafür bezahlen. Ein Staat besteht nicht nur aus Grenzen auf einer Landkarte. Er besteht aus Menschen. Aus Familien. Aus Städten. Aus Unternehmen. Aus Schulen und Universitäten. Aus Kultur. Aus Institutionen. Aus gesellschaftlichen Beziehungen. Und aus Zukunft.
Wer die Souveränität eines Landes verteidigt, muss deshalb auch dessen gesellschaftliche Substanz bewahren.
Es wäre ein tragisches Paradoxon, territoriale Souveränität so lange zu verteidigen, bis das Land, dessen Zukunft gesichert werden soll, wirtschaftlich, demografisch und gesellschaftlich ausgezehrt ist.
Auch deshalb führt die Alternative „Aufgeben oder Weiterkämpfen“ nicht weit genug.
Gesucht wird eine Ordnung, in der beides nicht mehr notwendig ist.
4. Die große Unbekannte: Was will Russland?
Hier beginnt die eigentliche Schwierigkeit jeder Friedensstrategie. Wir kennen Russlands langfristige Absichten nicht.
Wir kennen die öffentlichen Erklärungen der russischen Führung. Wir kennen ihre Forderungen, ihre militärischen Entscheidungen, den Angriff auf die Ukraine, die Annexionen und das Verhalten in besetzten Gebieten.
Wir können daraus Schlussfolgerungen ziehen. Aber wir können die Zukunft nicht kennen. Mindestens drei Interpretationen sind denkbar.
- Vielleicht verfolgt Russland im Kern begrenzte Sicherheitsinteressen und will vor allem verhindern, dass sich militärische Strukturen der NATO weiter seinen Grenzen nähern.
- Vielleicht beansprucht Russland darüber hinaus eine eigene Einflusssphäre, in der Nachbarstaaten formal unabhängig bleiben, ihre außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen aber russische Interessen berücksichtigen müssen.
- Oder Russland verfolgt tatsächlich ein revisionistisches imperiales Projekt, in dem die Ukraine nur Teil einer weitergehenden Wiederherstellung russischer Macht über Teile des ehemaligen sowjetischen Raumes ist.
Für diese Interpretationen lassen sich jeweils Argumente finden. Keine können wir mit letzter Sicherheit beweisen. Deshalb wäre es ebenso leichtfertig zu behaupten:
„Nach der Ukraine wird Russland zwangsläufig weitermarschieren.“
wie zu behaupten:
„Wenn Russland seine gegenwärtigen Forderungen erhält, wird anschließend dauerhaft Frieden herrschen.“
Beides sind Annahmen über eine Zukunft, die wir nicht kennen. Daraus folgt ein entscheidender Grundsatz:
Eine tragfähige Friedensordnung darf nicht davon abhängen, dass wir die Absichten des Gegners richtig erraten.
5. Die erste Dystopie: Was geschieht, wenn wir zu früh nachgeben?
Gerade weil wir Russlands zukünftige Absichten nicht kennen, müssen wir das ungünstige Szenario eines Friedensschlusses betrachten. Nicht als Prophezeiung. Sondern als Stresstest.
Was geschieht, wenn Russland einen Waffenstillstand nicht als Ende des Konflikts, sondern als Erfolg seiner militärischen Strategie versteht?
Repression und Russifizierung
In Gebieten unter dauerhafter russischer Kontrolle könnte sich der Druck auf ukrainische politische, gesellschaftliche und kulturelle Strukturen weiter verstärken.
Besonders gefährdet wären Menschen, die sich sichtbar für den ukrainischen Staat engagiert haben: Soldaten, Verwaltungsmitarbeiter, Journalisten, Lehrer, Intellektuelle, Kulturschaffende und politische Aktivisten.
Die Befürchtung lautet deshalb nicht nur: Die Ukraine verliert Territorium.
Sondern: Die Ukraine könnte die Möglichkeit verlieren, Ukraine zu sein.
Eine Fluchtbewegung historischen Ausmaßes
Wenn sehr viele Menschen nicht unter russischer Herrschaft leben wollen, könnte eine weitere große Fluchtbewegung nach Westen entstehen.
Europa stünde dann vor erheblichen humanitären, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen.
Der vermeintliche Frieden hätte damit unmittelbare Auswirkungen auf die innere Stabilität europäischer Gesellschaften.
Eine neue militärische Geographie Europas
Noch schwerer könnte die strategische Veränderung Europas wiegen. Sollte die Ukraine weitgehend in den russischen Machtbereich geraten, könnte sich russischer militärischer Einfluss erheblich nach Westen verschieben.
Ukrainisches Territorium könnte als Stationierungs-, Logistik- und Aufmarschraum russischer Streitkräfte genutzt werden.
Die Sicherheitslage Polens, Rumäniens, Moldaus und anderer Staaten der Region würde sich fundamental verändern.
Auch die Frage, was langfristig mit ukrainischen Streitkräften, militärischer Infrastruktur und militärischem Wissen geschieht, darf gestellt werden. Eine umfassende Zwangsintegration ukrainischer Soldaten in russische Streitkräfte ist keineswegs zwangsläufig und bleibt spekulativ. Bereits der Zugriff auf Territorium und Infrastruktur könnte jedoch das strategische Kräfteverhältnis verändern.
Der vermeintlich billige Frieden könnte damit langfristig außerordentlich teuer werden. Europa müsste seine Verteidigungsfähigkeit erheblich erhöhen.
Der Krieg wäre beendet. Die Unsicherheit möglicherweise nicht.
6. Die zweite Dystopie: Was geschieht, wenn wir zu lange weiterkämpfen?
Intellektuelle Redlichkeit verlangt, denselben Stresstest auf die Gegenposition anzuwenden.
Was geschieht, wenn der Krieg weitere Jahre dauert und sich militärisch trotzdem nicht entscheiden lässt? Weitere Menschen sterben. Weitere Städte werden zerstört. Weitere Menschen verlassen die Ukraine. Die wirtschaftliche und demografische Substanz des Landes wird weiter geschwächt.
Eine ganze Generation wächst mit Krieg, Verlust und Traumatisierung auf.
Und über allem steht ein Risiko, dessen Wahrscheinlichkeit vielleicht gering, dessen mögliches Schadensausmaß aber nahezu unbegrenzt ist: eine direkte Konfrontation zwischen Russland und der NATO.
Ein Irrtum. Eine Fehlinterpretation. Ein Angriff auf NATO-Gebiet. Eine unkontrollierte Eskalation. Auch deshalb kann die Forderung nach Verhandlungen nicht einfach als Feigheit oder Unterwerfung abgetan werden.
Beide Strategien müssen sich derselben Frage stellen: Was geschieht, wenn eure Annahmen falsch sind?
7. Jenseits der gegenseitigen Empörung
Vielleicht erklärt sich damit auch die ungewöhnliche Härte der öffentlichen Debatte.
- Die eine Seite sagt: „Das Sterben muss endlich aufhören.“
- Die andere antwortet: „Ein Frieden durch Unterwerfung ist kein Frieden.“
Beide Sätze sind richtig. Und gerade deshalb reden die Beteiligten häufig aneinander vorbei.
Die Befürworter eines schnellen Waffenstillstands verteidigen vor allem das Leben.
Die Befürworter weiteren Widerstands verteidigen vor allem die Freiheit.
Das Problem beginnt dort, wo jede Seite den Wert der anderen aus dem Blick verliert. Dann erscheint militärischer Widerstand als Kriegslust. Und Friedensbereitschaft als Kapitulation.
Aber weder Leben ohne Freiheit noch Freiheit ohne Leben können das Ziel einer Friedensordnung sein.
Die Frage nach gegenseitiger Sicherheit führt aus dieser Sackgasse. Sie fragt nicht:
Wer muss gewinnen?
Und auch nicht:
Wer muss nachgeben?
Sondern:
Welche Ordnung ermöglicht es Menschen, gleichzeitig sicher und frei zu leben?
8. Gegenseitige Sicherheit
Nicht nur die Ukraine besitzt ein legitimes Sicherheitsinteresse. Auch Russland besitzt eines. Ebenso Polen, die baltischen Staaten und alle anderen europäischen Gesellschaften.
Eine dauerhafte Friedensordnung kann nicht darauf beruhen, dass die Sicherheit des einen durch die Unsicherheit des anderen hergestellt wird.
Damit kommt das Prinzip der Reziprozität ins Spiel: Was ich für meine eigene Sicherheit beanspruche, muss ich grundsätzlich auch dem anderen zugestehen.
Aber Sicherheit braucht eine Grenze. Denn nahezu jede imperiale Politik kann als Sicherheitsinteresse dargestellt werden.
Eine Großmacht könnte sagen:
- Wir sind erst sicher, wenn unser Nachbar neutral ist.
- Dann: Wir sind erst sicher, wenn unser Nachbar abrüstet.
- Dann: Wir sind erst sicher, wenn dort eine uns genehme Regierung regiert.
- Und schließlich: Wir sind erst sicher, wenn wir über die Entscheidungen unseres Nachbarn mitbestimmen.
An diesem Punkt ist Sicherheit in Herrschaft umgeschlagen. Deshalb braucht gegenseitige Sicherheit ein Korrektiv.
Dieses Korrektiv heißt: Souveränität.
9. Meine Sicherheit darf nicht deine Unfreiheit verlangen
Damit lässt sich ein Prinzip formulieren, das für alle Seiten gelten muss: Jeder besitzt ein Recht auf Sicherheit. Aber niemand besitzt ein Recht auf Herrschaft über den anderen.
Russland muss sicher sein können, ohne die Ukraine zu beherrschen.
Die Ukraine muss sicher sein können, ohne Russland besiegen oder dauerhaft bedrohen zu müssen.
Europa muss sicher sein können, ohne Russland unterwerfen oder politisch demütigen zu wollen.
Und Russland muss akzeptieren, dass seine Nachbarn politische Subjekte und nicht Objekte russischer Sicherheitspolitik sind.
Das bedeutet keine moralische Gleichsetzung von Aggressor und Angegriffenem. Russland hat die Ukraine angegriffen. Diese Verantwortung verschwindet nicht dadurch, dass russische Sicherheitsinteressen in einer zukünftigen Friedensordnung berücksichtigt werden.
Reziprozität bedeutet etwas anderes: Die Regeln der zukünftigen Ordnung müssen grundsätzlich für alle gelten.
Daraus folgt der zentrale Satz: Meine Sicherheit darf nicht deine Unfreiheit verlangen.
Er erkennt legitime Sicherheitsinteressen an. Aber er verhindert zugleich die imperialistische Umdeutung von Herrschaft in Sicherheit.
10. Wie bringt man Russland an den Verhandlungstisch?
Damit beginnt die praktische Friedenspolitik. Verhandlungen entstehen gewöhnlich nicht allein durch guten Willen.
Sie werden attraktiv, wenn die Beteiligten erkennen, dass die Fortsetzung des Krieges ihre Lage nicht entscheidend verbessert oder dass die Kosten des Krieges den möglichen Gewinn übersteigen.
Daraus folgt ein scheinbares Paradoxon: Wer verhandeln will, darf die Ukraine nicht wehrlos machen.
Wenn Russland davon ausgehen kann, seine Ziele militärisch vollständig zu erreichen, sinkt der Anreiz zum Kompromiss.
Verhandlungsbereitschaft braucht deshalb Verhandlungsfähigkeit. Und Verhandlungsfähigkeit kann militärische Widerstandsfähigkeit voraussetzen.
Doch militärische Unterstützung braucht ein politisches Ziel. Nicht Krieg um des Krieges willen. Nicht Sieg um jeden Preis. Sondern: eine Situation herzustellen, in der Verhandlungen für alle Beteiligten vernünftiger werden als die Fortsetzung des Krieges.
Militärische Stärke und Diplomatie sind dann keine Gegensätze. Die eine schafft Verhandlungsfähigkeit. Die andere verwandelt sie in eine politische Lösung.
11. Welche territorialen Zugeständnisse könnten notwendig werden?
Dies dürfte die bitterste Frage jeder Verhandlung sein.
Hier muss zwischen zwei Dingen unterschieden werden:
territorialer Kontrolle und rechtlicher Anerkennung.
Ein Waffenstillstand könnte bedeuten, dass bestimmte Gebiete zunächst faktisch unter russischer Kontrolle bleiben. Das muss nicht bedeuten, deren Annexion völkerrechtlich anzuerkennen.
Territoriale Fragen könnten bewusst offengehalten werden.
Das wäre kein vollkommen gerechter Frieden.
Aber nicht jedes Problem muss heute endgültig gelöst werden.
Vielleicht besteht politische Klugheit manchmal gerade darin, eine Frage ungelöst zu lassen, wenn ihre sofortige Lösung nur durch weiteres massenhaftes Sterben erreichbar wäre.
Die entscheidende Grenze liegt dort, wo territoriale Zugeständnisse die Lebensfähigkeit oder Verteidigungsfähigkeit der verbleibenden Ukraine gefährden.
Ein Friedensschluss darf nicht bereits die strategischen Voraussetzungen des nächsten Krieges schaffen.
12. Territoriale Unvollständigkeit gegen politische Souveränität?
Damit könnte ein schwieriger Tausch zum Kern eines möglichen Friedens werden: vorläufige territoriale Unvollständigkeit gegen vollständige politische Souveränität.
Die Ukraine könnte möglicherweise nicht sofort ihr gesamtes völkerrechtlich anerkanntes Staatsgebiet kontrollieren.
Aber sie müsste uneingeschränkt über ihre politische, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Zukunft entscheiden können.
Keine von Moskau bestimmte Regierung. Keine politische Unterordnung. Keine erzwungene kulturelle Fremdbestimmung.
Und vor allem: keine Wehrlosigkeit.
Eine Ukraine, die nach einem Friedensschluss nicht ausreichend in der Lage wäre, sich gegen einen erneuten Angriff zu verteidigen, wäre nur formal souverän. Ihre Sicherheit hinge weiterhin vom Wohlwollen Russlands ab.
Deshalb können territoriale Fragen möglicherweise offenbleiben.
Die politische Existenz und Selbstbestimmung der Ukraine dagegen nicht.
13. Das robuste „Bis hierhin und nicht weiter“
Nun kommt die entscheidende Frage: Was geschieht, wenn wir uns über Russlands langfristige Absichten geirrt haben?
Vielleicht akzeptiert Russland einen Kompromiss dauerhaft. Vielleicht betrachtet es ihn lediglich als Zwischenstation.
Eine verantwortliche Friedensordnung muss mit beiden Möglichkeiten umgehen können.
Deshalb braucht sie ein glaubwürdiges: Bis hierhin und nicht weiter.
Das Prinzip muss reziprok gelten.
Russland muss darauf vertrauen können, dass eine zukünftige Sicherheitsordnung nicht auf seine Unterwerfung oder eine existenzielle Bedrohung zielt.
Die Ukraine muss darauf vertrauen können, dass ein erneuter Angriff auf einen verteidigungsfähigen Staat und auf eine vorbereitete europäische Sicherheitsordnung treffen würde.
Dafür braucht es mehr als Erklärungen. Es braucht ukrainische Verteidigungsfähigkeit. Es braucht glaubwürdige und langfristige Sicherheitsgarantien. Es braucht europäische militärische Handlungsfähigkeit. Es braucht vorbereitete politische und wirtschaftliche Konsequenzen für Vertragsverletzungen. Und es braucht die Bereitschaft, eine vereinbarte Ordnung tatsächlich zu schützen.
Das „Bis hierhin und nicht weiter“ ist keine Drohung um der Drohung willen.
Es bezeichnet eine Grenze: Bis hierhin reicht dein legitimes Sicherheitsinteresse. Dort beginnt die Souveränität des anderen.
Und diese Grenze gilt für jeden.
14. Die Bergpredigt und die Logik der Souveränität
An diesem Punkt führt die politische Analyse zurück zur Bergpredigt. Die Bergpredigt ist kein außenpolitisches Strategiepapier.
Sie sagt nicht, welche Grenzen gezogen, welche Waffen geliefert oder welche Verträge geschlossen werden sollen.
Aber sie beschreibt eine Haltung gegenüber Macht, Gewalt und dem anderen Menschen. Selbstbeherrschung statt Impuls. Wahrhaftigkeit statt Selbsttäuschung. Respekt statt Demütigung. Selbstbegrenzung statt Herrschaft. Und die Fähigkeit, eine Spirale gegenseitiger Gewalt zu unterbrechen.
Souveränität bedeutet in diesem Sinne zunächst: Herrschaft über sich selbst.
Der souveräne Mensch muss den anderen nicht beherrschen, um sich selbst behaupten zu können.
Übertragen auf internationale Politik entsteht daraus ein bemerkenswerter Grundsatz: Ein souveräner Staat braucht keinen unsouveränen Nachbarn.
Macht ohne Selbstbegrenzung wird zur Herrschaft. Selbstbegrenzung ohne Macht kann dagegen zur Ohnmacht werden.
Frieden braucht deshalb beides: Stärke und Selbstbegrenzung.
Die Stärke, die eigene Freiheit schützen zu können. Und die Selbstbegrenzung, die Freiheit des anderen ebenfalls anzuerkennen.
15. Eine Friedensordnung muss Irrtum aushalten können
Vielleicht ergibt sich daraus ein allgemeiner Maßstab für verantwortliche Politik.
Wir können die Zukunft nicht kennen.
Wir können uns über Russland irren.
Wir können uns über die militärischen Möglichkeiten der Ukraine irren.
Wir können uns über die Stabilität eines Waffenstillstands irren.
Und wir können uns über die Gefahren einer Fortsetzung des Krieges irren.
Eine gute politische Ordnung zeichnet sich deshalb nicht dadurch aus, dass ihre Prognosen garantiert richtig sind. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie Irrtum aushalten kann.
Das ist vielleicht die wichtigste Konsequenz aus der Unsicherheit.
Wenn Russland tatsächlich Frieden will, muss die Ordnung Kooperation ermöglichen.
Wenn Russland weitergehende imperiale Ziele verfolgt, muss dieselbe Ordnung Widerstand ermöglichen.
Wenn territoriale Fragen heute nicht lösbar sind, müssen sie offenbleiben können.
Wenn sich später neue Möglichkeiten ergeben, dürfen sie friedlich verhandelbar sein.
Eine solche Ordnung setzt weder blindes Vertrauen noch ewige Feindschaft voraus. Sie ist robust gegenüber beiden Möglichkeiten. Das ist vielleicht die nüchternste Form von Realpolitik:
auf Frieden hoffen, ohne Sicherheit von der Hoffnung abhängig zu machen.
16. Frieden ist das Ziel. Souveränität ist der Weg.
Damit erscheint der Ukrainekrieg nicht mehr zuerst als Entscheidung zwischen Aufgeben und Weiterkämpfen.
Die eigentliche Aufgabe lautet: „eine Ordnung gegenseitiger Sicherheit zu schaffen“.
Eine solche Ordnung müsste Russland Sicherheit ermöglichen, ohne ihm Herrschaft über seine Nachbarn einzuräumen.
Sie müsste der Ukraine Souveränität ermöglichen, ohne dafür einen endlosen Krieg führen zu müssen.
Sie müsste Europa schützen, ohne Sicherheit ausschließlich als militärische Überlegenheit zu verstehen.
Und sie müsste robust genug sein, auch dann Bestand zu haben, wenn wir uns über die langfristigen Absichten Russlands irren.
Das wäre keine Garantie für ewigen Frieden. Eine solche Garantie gibt es nicht. Es wäre vielmehr eine Ordnung, in der der nächste Krieg für keine Seite eine vernünftige Option darstellt. Vielleicht ist das die realistischste Bedeutung von Frieden. Nicht Harmonie. Nicht Freundschaft. Nicht grenzenloses Vertrauen. Nicht die Auflösung aller Interessengegensätze. Sondern die gegenseitige Anerkennung einer Grenze.
Ich darf sicher sein.
Du darfst sicher sein.
Aber meine Sicherheit darf nicht deine Unfreiheit verlangen.
Damit lässt sich die Friedenslogik auf drei Sätze verdichten: Gegenseitige Sicherheit ist die Bedingung.
Souveränität ist der Weg.
Frieden ist das Ziel.
Und vielleicht ist dies das notwendige Prinzip einer zukünftigen europäischen Friedensordnung:
Bis hierhin und nicht weiter – für jeden.

Anhang
Tatsächliche, völkerrechtliche und friedenspolitische Bezugspunkte
Der vorliegende Essay ist weder ein völkerrechtliches Gutachten noch ein ausgearbeiteter Friedensvertrag. Er entwickelt einen sozialphilosophischen Maßstab für die Suche nach einem Ende des Ukrainekrieges:
Eine dauerhafte Friedensordnung muss gegenseitige Sicherheit ermöglichen, ohne dafür die Souveränität des anderen aufzuheben.
Die folgenden Hinweise sollen die tatsächlichen und völkerrechtlichen Grundlagen dieser Überlegung kenntlich machen und zugleich Positionen, auf die im öffentlichen Diskurs Bezug genommen wird, möglichst präzise einordnen.
1. Harald Kujats Position: Verhandlungsfrieden statt Kapitulation
Die Position des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr und früheren Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses Harald Kujat sollte differenzierter dargestellt werden, als es in zugespitzten öffentlichen Debatten häufig geschieht. Kujat gehört zu denjenigen, die seit längerem vor einer primär militärischen Lösungsstrategie warnen und Verhandlungen fordern. Daraus folgt jedoch nicht, dass er für eine bedingungslose Kapitulation der Ukraine eintritt.
Besonders deutlich wird dies in dem 2026 gemeinsam mit Peter Brandt, Hajo Funke, Johannes Klotz, Michael von der Schulenburg und Horst Teltschik vorgelegten „Verhandlungsvorschlag für eine friedliche Lösung des Ukrainekrieges“.
Die Autoren nennen drei übergeordnete Ziele:
- Möglichkeiten für einen Verhandlungsfrieden aufzuzeigen,
- den Fortbestand der Ukraine als souveränen, unabhängigen und funktionsfähigen europäischen Staat zu sichern,
- und unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen Russlands und der Ukraine den Grundstein für eine gesamteuropäische Sicherheits- und Friedensordnung zu legen.
Bemerkenswert ist auch die Reihenfolge: Der Vorschlag geht nicht davon aus, dass zunächst lediglich die Waffen schweigen und anschließend über die Bedingungen gesprochen wird. Ein stabiler Waffenstillstand soll vielmehr auf zuvor ausgehandelten verbindlichen Regeln beruhen.
Damit liegt Kujats tatsächliche Position dem in diesem Essay entwickelten Gedanken teilweise näher, als es die einfache Gegenüberstellung
„Waffenstillstand oder Widerstand“
vermuten lässt.
2. Wo dennoch Differenzen bestehen
Das bedeutet nicht, dass Kujats Vorschläge übernommen werden müssen. Sie müssen vielmehr an derselben Frage geprüft werden wie alle anderen Friedensvorschläge:
Entsteht daraus tatsächlich gegenseitige Sicherheit bei fortbestehender Souveränität?
Zu prüfen wären insbesondere mögliche Regelungen über den zukünftigen Status der Ukraine, ihre militärische Handlungsfähigkeit, territoriale Fragen, Sicherheitsgarantien und das zukünftige Verhältnis zwischen Russland, der Ukraine und der NATO. Der entscheidende Maßstab dieses Essays lautet deshalb nicht: Ist ein Vorschlag westlich, russisch, ukrainisch oder neutral?
Sondern: Kann jede Seite anschließend „sicher“ sein, ohne dass die Sicherheit einer Seite die politische Unfreiheit einer anderen voraussetzt?
Damit wird auch Kujats Verhandlungsvorschlag weder pauschal zurückgewiesen noch unkritisch übernommen. Er wird an einem Prinzip gemessen: Meine Sicherheit darf nicht deine Unfreiheit verlangen.
3. Souveränität und Gewaltverbot
Ausgangspunkt jeder rechtlichen Betrachtung bleibt die Charta der Vereinten Nationen.
Die internationale Ordnung beruht auf der souveränen Gleichheit der Staaten. Internationale Streitigkeiten sollen mit friedlichen Mitteln beigelegt werden. Die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates ist grundsätzlich untersagt.
Daraus ergibt sich eine wichtige Grenze für den Begriff legitimer Sicherheitsinteressen:
Das Sicherheitsinteresse eines Staates begründet kein Recht, einem anderen Staat seine politische Selbstbestimmung zu nehmen.
Das gilt unabhängig davon, wie nachvollziehbar bestimmte Sicherheitsbedürfnisse aus der Perspektive eines Staates erscheinen mögen.
4. Die territoriale Integrität der Ukraine
Die internationale Gemeinschaft hat die von Russland beanspruchte Annexion der ukrainischen Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja mehrheitlich nicht anerkannt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verurteilte 2022 die versuchten Annexionen und bekräftigte die territoriale Integrität der Ukraine. Für mögliche Friedensverhandlungen ist deshalb eine wichtige Unterscheidung notwendig:
Territoriale Kontrolle ist nicht dasselbe wie völkerrechtliche Anerkennung.
Ein Waffenstillstand entlang einer militärischen Kontrolllinie müsste nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Ukraine oder andere Staaten die russische Annexion dieser Gebiete rechtlich anerkennen. Denkbar wäre deshalb grundsätzlich, eine territoriale Frage vorläufig offenzulassen.
Das wäre keine endgültige Lösung.
Es könnte aber ermöglichen, das unmittelbare Sterben zu beenden, ohne eine durch Krieg herbeigeführte Grenzveränderung automatisch rechtlich zu legitimieren.
5. Die Sorge um die ukrainische Identität
Die im Essay beschriebene Befürchtung, dass eine dauerhafte russische Besetzung nicht nur territoriale, sondern auch politische und kulturelle Folgen haben könnte, ist keine rein hypothetische Annahme.
Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte dokumentieren für russisch besetzte ukrainische Gebiete unter anderem die Einführung russischer Verwaltungs-, Rechts- und Bildungssysteme, Druck zur Annahme russischer Staatsbürgerschaft sowie Einschränkungen ukrainischer kultureller und politischer Identität.
Dokumentiert wurden außerdem willkürliche Inhaftierungen, Misshandlungen, Folter und andere Formen der Repression.
Neuere Berichte weisen darauf hin, dass diskriminierende und repressive Bedingungen Menschen zur Flucht aus besetzten Gebieten veranlasst haben und ihre Rückkehr erschweren.
Damit besitzt die im Essay formulierte Sorge eine empirische Grundlage: Territorialer Kontrollverlust kann mit dem Verlust politischer, gesellschaftlicher und kultureller Selbstbestimmung verbunden sein.
Gerade deshalb darf ein Friedensschluss nicht ausschließlich danach beurteilt werden, wo eine zukünftige Waffenstillstandslinie verläuft.
Entscheidend ist ebenso, unter welchen politischen Bedingungen Menschen anschließend leben.
6. Was wir über Russlands zukünftige Absichten nicht wissen
Davon müssen Aussagen über zukünftige russische Absichten sorgfältig unterschieden werden.
Wir wissen nicht, ob Russland nach einem für Moskau akzeptablen Friedensschluss dauerhaft mit dem erreichten Ergebnis zufrieden wäre.
Wir wissen ebenso wenig, ob Russland anschließend eine politische Einflusssphäre über die Ukraine und andere Nachbarstaaten anstreben oder weitere territoriale Ziele verfolgen würde.
Auch weitergehende Szenarien – etwa eine umfassende Nutzung ukrainischer militärischer Strukturen oder ukrainischen Territoriums für zukünftige russische Operationen – dürfen deshalb nicht als sichere Prognosen dargestellt werden.
Sie sind Risikoszenarien.
Das gilt allerdings ebenso für die gegenteilige Annahme, ein bestimmter territorialer Kompromiss werde automatisch zu einem dauerhaften Frieden führen. Genau daraus ergibt sich eine der zentralen Thesen des Essays:
Eine gute Friedensordnung darf nicht voraussetzen, dass wir die Absichten des anderen richtig erraten haben.
Sie muss auch dann Bestand haben können, wenn unsere Erwartungen falsch waren.
7. Gegenseitige Sicherheit – ein europäischer Grundgedanke
Der Begriff gegenseitiger beziehungsweise unteilbarer Sicherheit ist keine Erfindung dieses Essays. Er gehört zur Geschichte der europäischen Sicherheitsordnung. Bereits die Schlussakte von Helsinki von 1975 verbindet verschiedene Prinzipien:
- souveräne Gleichheit,
- Gewaltverzicht,
- Unverletzlichkeit der Grenzen,
- territoriale Integrität,
- friedliche Streitbeilegung,
- Nichteinmischung,
- Selbstbestimmung,
- Zusammenarbeit
- und die Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der beteiligten Staaten.
Dabei wird Sicherheit nicht ausschließlich national gedacht. Die Sicherheit eines Staates steht in Beziehung zur Sicherheit der anderen.
Spätere OSZE-Dokumente haben diesen Gedanken weiterentwickelt: Jeder Staat besitzt ein gleiches Recht auf Sicherheit. Staaten besitzen zugleich das Recht, ihre eigenen Sicherheitsarrangements und Bündnisse zu wählen oder sich für Neutralität zu entscheiden.
Damit stehen zwei Grundsätze nebeneinander: Sicherheit ist unteilbar.
Und: Staaten bleiben souverän.
Gerade die Verbindung dieser beiden Prinzipien ist für den vorliegenden Essay entscheidend.
8. Gegenseitige Sicherheit bedeutet keine Gleichsetzung
Die Forderung nach gegenseitiger Sicherheit bedeutet nicht, Russland und die Ukraine hinsichtlich der Entstehung dieses Krieges gleichzustellen. Zwischen zwei Fragen muss unterschieden werden:
Wer trägt Verantwortung für den Angriff?
und Wie muss eine zukünftige Friedensordnung beschaffen sein?
Die Beantwortung der zweiten Frage hebt die erste nicht auf. Aber eine dauerhafte Friedensordnung muss zwangsläufig auch die Sicherheitsinteressen eines Staates berücksichtigen, dessen Verhalten zum Krieg beigetragen oder ihn ausgelöst hat. Frieden wird schließlich nicht nur zwischen Freunden geschlossen.
Reziprozität bedeutet deshalb nicht: Alle Seiten haben gleichermaßen recht.
Sie bedeutet: Die Regeln der zukünftigen Ordnung müssen für alle gelten.
9. Der entscheidende Prüfstein für jeden Friedensplan
Damit lässt sich ein einfacher Prüfstein entwickeln. Er gilt für Kujats Vorschlag ebenso wie für ukrainische, amerikanische, europäische oder russische Friedensvorstellungen.
Ein Friedensvorschlag sollte danach gefragt werden:
- Erhöht er die Sicherheit der Ukraine?
- Erhöht er die Sicherheit Russlands?
- Erhöht er die Sicherheit der europäischen Nachbarstaaten?
- Bewahrt er die politische Souveränität der Ukraine?
- Verhindert er, dass militärische Gewalt zum erfolgreichen Instrument dauerhafter Grenzverschiebungen wird?
- Schafft er glaubwürdige Mechanismen gegen einen erneuten Angriff?
- Und funktioniert er auch dann noch, wenn sich eine Seite später nicht so friedfertig verhält wie erhofft?
Erst wenn diese Fragen zusammengedacht werden, entsteht mehr als ein Waffenstillstand. Es entsteht die Möglichkeit einer Friedensordnung.
10. Der Helsinki-Gedanke neu gelesen
Gerade an diesem Punkt erhält der Gedanke von Helsinki neue Aktualität. Die europäische Sicherheitsordnung steht vor demselben Grundproblem wie damals, wenn auch unter völlig anderen historischen Bedingungen:
Wie können Staaten mit unterschiedlichen Interessen und politischen Systemen nebeneinander existieren, ohne ihre Sicherheit durch Herrschaft über andere herstellen zu müssen?
Vielleicht muss eine zukünftige Friedensordnung deshalb gar nicht bei null beginnen.
Sie könnte an einen europäischen Grundgedanken anknüpfen: Meine Sicherheit und deine Sicherheit gehören zusammen.
Aber daraus folgt gerade nicht: Ich darf über deine Zukunft bestimmen, damit ich mich sicher fühle.
Vielmehr gilt:
Ich darf sicher sein.
Du darfst sicher sein.
Und wir müssen beide souverän bleiben können.
Darin liegt die Verbindung zwischen dem europäischen Sicherheitsdenken und dem sozialphilosophischen Gedanken dieses Essays:
Meine Sicherheit darf nicht deine Unfreiheit verlangen.
11. Dokumente und weiterführende Quellen
Charta der Vereinten Nationen, insbesondere Artikel 2 – souveräne Gleichheit, friedliche Streitbeilegung und Gewaltverbot.
Schlussakte von Helsinki, 1975 – souveräne Gleichheit, Gewaltverzicht, territoriale Integrität, Nichteinmischung, Selbstbestimmung und kooperative Sicherheit.
OSZE-Dokumente zur europäischen Sicherheitsordnung – insbesondere zur Unteilbarkeit der Sicherheit, zum gleichen Recht der Staaten auf Sicherheit und zur freien Wahl ihrer Sicherheitsarrangements.
Resolution ES-11/4 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, 12. Oktober 2022 – „Territorial integrity of Ukraine: defending the principles of the Charter of the United Nations“.
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights / Human Rights Monitoring Mission in Ukraine – Berichte über die Menschenrechtssituation in den von Russland besetzten ukrainischen Gebieten.
Peter Brandt, Hajo Funke, Johannes Klotz, Harald Kujat, Michael von der Schulenburg und Horst Teltschik (2026): „Den Krieg mit einem Verhandlungsfrieden beenden“ – Vorschlag als Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen.




