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Hohe Benzinpreise sozial abfedern – „Temporäres Mobilitätsgeld“

Hohe Benzinpreise sozial abfedern – „Temporäres Mobilitätsgeld“

Ein automatischer Mobilitäts-Stabilisator

Henryk Cichowski September 2026

Abstract

Mobilität sichern statt Benzin subventionieren
Steigende Benzinpreise treffen nicht alle gleich. Besonders betroffen sind Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die weite Wege zur Arbeit haben und – gerade im ländlichen Raum oder im Schichtdienst – kaum auf andere Verkehrsmittel ausweichen können.
Ein allgemeiner Tankrabatt ist deshalb die falsche Antwort. Er ist teuer, wenig zielgenau und belohnt hohen Kraftstoffverbrauch. Nicht Benzin sollte subventioniert werden, sondern notwendige berufliche Mobilität abgesichert werden.
Dafür sollte ein temporärer Mobilitätszuschlag eingeführt werden. Seine Höhe richtet sich nach drei Faktoren:
Arbeitsweg × Einkommen × außergewöhnlicher Kraftstoffpreis.
Je länger der Arbeitsweg, je geringer das Einkommen und je stärker der Benzinpreis über einen festgelegten Referenzwert steigt, desto höher fällt die Unterstützung aus. Sinkt der Benzinpreis wieder, sinkt automatisch auch der Zuschlag. Unterhalb des Referenzpreises entfällt er vollständig. So entsteht keine Dauersubvention, sondern ein automatischer Mobilitäts-Stabilisator.
Die Unterstützung sollte schnell beim Bürger ankommen: Arbeitnehmer erhalten sie monatlich über die Lohnabrechnung, der Arbeitgeber verrechnet den Betrag mit dem Finanzamt. Die endgültige Abrechnung erfolgt über die Einkommensteuer. Einkommen und Entfernung zur Arbeitsstätte sind bereits bekannt – Tankquittungen, Kilometerbücher oder eine neue Behörde sind nicht erforderlich.
Entscheidend ist die Verkehrsmittelneutralität. Wer eine Fahrgemeinschaft bildet, ein sparsameres Fahrzeug oder E-Auto nutzt, Bus oder Bahn fährt oder teilweise im Homeoffice arbeitet, verliert den Zuschlag nicht. Wer Energie und Kosten spart, behält den Vorteil.
Damit verbindet das Modell soziale Gerechtigkeit, Arbeitsmarktpolitik und Klimaschutz: Der Staat garantiert kein billiges Benzin. Er sorgt dafür, dass außergewöhnliche Energiepreise den notwendigen Weg zur Arbeit nicht unverhältnismäßig belasten.
Die Regel ist einfach: Normale Mobilitätskosten trägt der Einzelne. Außergewöhnliche Belastungen werden gezielt abgefedert. Wer sparsamer und umweltschonender handeln kann, soll davon profitieren. Sinkt der Preis, endet die Hilfe.

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Hohe Benzinpreise sozial abfedern – „Temporäres Mobilitätsgeld“

Ein automatischer Mobilitäts-Stabilisator

Steigende Benzinpreise treffen die Bürger sehr unterschiedlich. Besonders belastet sind Menschen, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen, wenig oder durchschnittlich verdienen und kaum Alternativen zum Auto haben.

Ein allgemeiner Tankrabatt oder eine Senkung der Energiesteuer hilft zwar schnell, aber wenig zielgenau: Der Staat verbilligt jeden Liter – unabhängig von Einkommen, Notwendigkeit der Fahrt und Verbrauch.

Die bessere Frage lautet:

Wie schützen wir notwendige berufliche Mobilität vor außergewöhnlichen Preissteigerungen, ohne daraus eine dauerhafte Benzinsubvention zu machen?

Die Möglichkeiten

Instrument Vorteil Nachteil
Energiesteuer/MwSt. senken schnelle Entlastung teuer und wenig zielgenau
CO₂-Preis reduzieren senkt staatlichen Preisanteil schwächt ökologische Lenkungswirkung
Tankrabatt einfach und sichtbar subventioniert Kraftstoffverbrauch
Entfernungspauschale erhöhen berücksichtigt Arbeitswege Entlastung hängt von der steuerlichen Situation ab
Klimageld/Energiegeld sozial gestaltbar kein Bezug zum Arbeitsweg
ÖPNV/E-Mobilität fördern ökologisch sinnvoll insbesondere auf dem Land nicht immer eine Alternative
Temporäres Mobilitätsgeld zielgenau, sozial, ökologisch und reversibel Referenzwerte müssen festgelegt werden

Warum Handlungsbedarf besteht

Die Größenordnung ist erheblich. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes nutzen rund zwei Drittel der Erwerbstätigen den Pkw für den Arbeitsweg. Rund 20 Prozent der Arbeitnehmer haben mindestens 25 Kilometer einfachen Arbeitsweg, gut 5 Prozent sogar 50 Kilometer oder mehr.

In ländlichen Regionen ist die Abhängigkeit vom Auto besonders groß. Frühere Steuerdaten zeigen, dass Pendler in Landgemeinden durchschnittlich rund 31 Kilometer zur Arbeit zurücklegten und 93 Prozent zumindest teilweise das Auto nutzten.

Damit treffen hohe Kraftstoffpreise gerade ländliche Regionen überdurchschnittlich stark.

Der Vorschlag

Statt Benzin generell zu subventionieren, wird ein temporäres Mobilitätsgeld eingeführt.

Seine Höhe richtet sich nach drei Faktoren:

Arbeitsweg × Einkommen × außergewöhnlicher Kraftstoffpreis.

Normale Mobilitätskosten trägt der Einzelne. Erst wenn der Benzinpreis einen festgelegten Referenzwert überschreitet, setzt die zusätzliche Unterstützung ein.

Als Ausgangspunkt könnte beispielsweise ein Preis von 1,80 €/Liter dienen.

Automatische Aktivierung

Maßstab ist nicht der Tagespreis, sondern beispielsweise der bundesweite Dreimonatsdurchschnitt.

Durchschnittspreis Benzin Anteil am maximalen Mobilitätsgeld
bis 1,80 €/l 0 %
1,80–2,00 €/l 25 %
2,00–2,20 €/l 50 %
2,20–2,40 €/l 75 %
über 2,40 €/l 100 %

Bei derzeit rund 2,26 €/Liter befänden wir uns nach diesem Modell also in der 75-Prozent-Stufe.

Sinkt der Preis wieder, sinkt automatisch auch der Zuschuss. Liegt der Durchschnitt drei Monate unter 1,80 €, entfällt er vollständig.

Damit ist bereits bei Einführung geregelt, wie die Hilfe wieder beendet wird.

Was könnte das konkret bedeuten?

Als Modell könnte der maximale jährliche Zuschuss beispielsweise betragen:

Einfacher Arbeitsweg Maximaler Zuschuss bei niedrigem Einkommen
unter 20 km 0 €
20–29 km 400 €
30–39 km 600 €
40–49 km 800 €
50–59 km 1.000 €
ab 60 km maximal 1.200 €

Diese Beträge würden nur bei der höchsten Preisstufe vollständig gezahlt.

Bei einem Benzinpreis zwischen 2,20 und 2,40 € wären es beispielsweise 75 Prozent. Ein Arbeitnehmer mit 40 Kilometern Arbeitsweg erhielte dann maximal 600 € statt 800 € pro Jahr.

Das Einkommen wird berücksichtigt

Auch diese Summe würde nicht jeder erhalten. Denkbar wäre beispielsweise:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen Anteil
bis 30.000 € 100 %
30.000–40.000 € 80 %
40.000–50.000 € 60 %
50.000–60.000 € 30 %
über 60.000 € 0 %

In der Praxis sollte die Abschmelzung gleitend erfolgen, damit keine harten Einkommensgrenzen entstehen.

Ein Beispiel

Eine Arbeitnehmerin verdient 30.000 € zu versteuerndes Einkommen und fährt 40 Kilometer einfach zur Arbeit.

Ihr maximaler Mobilitätszuschuss beträgt nach unserem Modell 800 €.

Bei einem durchschnittlichen Benzinpreis von 2,26 € greift die 75-Prozent-Stufe:

800 € × 75 % = 600 € Mobilitätsgeld im Jahr.

Sinkt der Benzinpreis auf 2,10 €, reduziert sich der Zuschuss automatisch auf:

800 € × 50 % = 400 €.

Bei 1,90 € wären es noch:

800 € × 25 % = 200 €.

Sinkt der Preis wieder unter 1,80 €, beträgt der zusätzliche Zuschuss:

0 €.

Genau darin liegt der Unterschied zu einer Dauersubvention.

Mobilität fördern – nicht Benzin

Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerin die Unterstützung nicht für tatsächlich getankte Liter erhält.

Bildet sie eine Fahrgemeinschaft, fährt ein sparsameres Auto, steigt auf ein Elektroauto um, nutzt teilweise Bus oder Bahn oder arbeitet einzelne Tage im Homeoffice, behält sie ihren Anspruch.

Wer seine Mobilitätskosten reduziert, behält also die Einsparung selbst.

Das verbindet soziale Absicherung mit einem ökologischen Anreiz, ohne individuelles Verhalten kontrollieren zu müssen.

Warum nicht einfach die Benzinsteuer senken?

Die Energiesteuer auf Benzin beträgt derzeit 65,45 Cent je Liter. Eine allgemeine Steuersenkung erreicht deshalb zwar unmittelbar Millionen Autofahrer, aber vollkommen unabhängig von deren Einkommen und vom Zweck der Fahrt.

Wie teuer das werden kann, hat Deutschland gerade erlebt: Im Mai und Juni 2026 wurde die Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter gesenkt; einschließlich des Umsatzsteuereffekts waren es rund 17 Cent Entlastung je Liter.

Ein gezieltes Mobilitätsgeld würde staatliche Mittel dagegen auf diejenigen konzentrieren, bei denen hohe Kraftstoffpreise tatsächlich zum wirtschaftlichen Problem werden.

Anschluss an das bestehende System

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale bereits 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Der Mobilitäts-Stabilisator könnte darauf aufsetzen. Einkommen und Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte sind dem Finanzamt ohnehin bekannt.

Es braucht deshalb keine Tankquittungen, keine Kilometerbücher, keine Fahrzeugkontrollen und möglichst keine neue Behörde.

Das Prinzip

Der Staat garantiert keinen billigen Kraftstoff.

Er schützt Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen davor, dass außergewöhnliche Energiepreise den notwendigen Weg zur Arbeit unverhältnismäßig verteuern.

Normale Mobilitätskosten trägt der Einzelne. Außergewöhnliche Belastungen werden gezielt abgefedert. Wer Kosten und Energie spart, behält den Vorteil. Sinkt der Benzinpreis, endet die zusätzliche Hilfe.

So entsteht keine dauerhafte Subvention, sondern ein automatischer Mobilitäts-Stabilisator:

Hilfe setzt ein, wenn sie gebraucht wird – und macht sich wieder überflüssig, wenn ihr Grund entfällt.